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Basisrente (Rürup)

Fragen und Antworten zur Basis-Rente (Rürup)

Einen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen wird es leider allein mit der gesetzlichen Rente nicht mehr geben. Weil immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren, wird das Rentenniveau spürbar weiter sinken und die Rente wird zudem noch besteuert! Somit reicht die gesetzliche Rente alleine nicht mehr aus. Um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter zu halten und die Versorgungslücke zu schließen, fördert der Staat bestimmte Formen der Altersvorsorge (Riester-Rente und Basis-Rente).

Nein, der Abschluss einer Altersvorsorge ist freiwillig. Jedoch sollten Sie in jedem Fall prüfen, über welche Absicherung sie im Alter verfügen und welche zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist. Die Deutsche Rentenversicherung Bund fordert ausdrücklich dazu auf privat für das Alter vorzusorgen.

Welche Form für Sie die richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab wie beispielsweise Alter, Erwerbsstatus, gewünschte Flexibilität. Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin mit Ihrem Bankberater. Dieser berät Sie gerne rundum.

Eine Basis-Rente ist eine private Leibrentenversicherung, die in der Ansparphase steuerlich gefördert wird. Die Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Der Basis-Renten-Vertrag muss gesetzliche vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Der Vertrag darf grundsätzlich nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden.
  2. Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.
  3. Die Ansprüche aus einer Basis-Rente sind nicht vererbbar. Sie dürfen auch nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sein.

Die Basis-Rente ist die einzige Form der geförderten Altersvorsorge, von der alle Steuerzahler profitieren können. Das Angebot ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, da dies für sie die einzige Möglichkeit ist steuergefördert vorzusorgen. Aber auch Angestellte und insbesondere rentennahe Jahrgänge profitieren von der großzügig bemessenen Förderung über die Absetzbarkeit der Beiträge.

Sonderausgaben, sind steuerlich abzugsfähige Aufwendungen die Ihre persönliche Steuerschuld reduzieren. Den Sonderausgabenabzug machen Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Seit 2005 ist unter Beachtung der Höchstgrenze ein bestimmter Prozentsatz der gezahlten Beiträge für Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig. 2009 liegt dieser bei 68 % (max. € 13.600,- vom Höchstbetrag € 20.000,-). Dieser Anteil steigt pro Jahr um jeweils zwei Prozentpunkte. Vom 01.01.2025 an werden die Aufwendungen dann vollständig – bis max. € 20.000,- p. a. – abziehbar sein. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag. Dieser Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen schmälert nicht die Abzugsfähigkeit für Ihre Riester-Aufwendungen. Diese können Sie bis max. € 2.100,- p.a. (inkl. Zulagen) geltend machen. Ist der Steuervorteil größer als die erhalten Zulagen, erhalten Sie die Differenz mit Ihrem Steuerbescheid erstattet.

Die Basis-Rente lohnt sich auch für Angestellte. Attraktiv ist die Basis-Rente vor allem dann, wenn die voraussichtliche Steuerbelastung im Ruhestand niedriger ist als während der Phase der Erwerbstätigkeit.

Rentennahe Jahrgänge, die größere Einmalbeiträge aufbringen wollen, profitieren besonders von der Basis-Rente über die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge und bei zeitnahem Rentenbeginn von einer derzeit günstigen Besteuerung der Rente. Lassen Sie sich hierzu ein Angebot von Ihrem Bankberater rechnen.

Leistungen aus der Basis-Rente können Sie auch im Ausland beziehen.

Das geförderte Altersvorsorgevermögen ist während der Ansparphase Insolvenz geschützt und Hartz IV sicher.

Der Beitrag kann bis zum tariflichen Mindestbeitrag reduziert werden. Zu beachten ist, dass bei einer Beitragsreduzierung auch Ihre mögliche zukünftige Rente reduziert wird. Bei einem Riester-Renten-Vertrag werden zusätzlich auch Ihre Zulagen gekürzt, sofern Sie nicht den vollen Mindesteigenbeitrag zahlen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich am besten an Ihren Bankberater.

Die Beitragszahlungen können jederzeit vollständig oder vorübergehend eingestellt werden. Zu beachten ist jedoch, dass sich damit die später gewährten Leistungen entsprechend verringern.

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