Die Bauspar-Förderung im Überblick
Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage

Wohnungsbauprämie (WoP) 
Riester-Förderung (Altersvorsorgezulage)
Die Bauspar-Förderung im Überblick
Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage

Wohnungsbauprämie (WoP) 
Riester-Förderung (Altersvorsorgezulage)
Vermögenswirksame Leistungen
Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) können Sie auf einem Bausparvertrag vorteilhaft sparen.
Anspruch auf VL haben alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildenden. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält die VL meist nur anteilig. Ausgenommen von der Leistung sind hingegen Freie Mitarbeiter, Selbstständige und Rentner.
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber einen Großteil dieser Sparleistungen: bis zu € 40,– zusätzlich pro Monat. Zahlt Ihr Arbeitgeber keine VL bzw. nicht den vollen Betrag, kann es sich lohnen, Gehaltsanteile in „eigene VL" umwandeln zu lassen.
Wenn Sie Anspruch auf VL haben, ist dies in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag vermerkt. Dann können Sie jederzeit einen Bausparvertrag abschließen und den VL-Antrag einfach an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Besonders attraktiv: Für Ihre VL können Sie zusätzlich staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Der Staat fördert Ihre VL-Einzahlungen auf dem Bausparvertrag mit der Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 9,0% p. a. auf maximal € 470,– der VL.
Sie erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn
- Sie als Arbeitnehmer, Arbeiter, Beamter, Zeitsoldat, Heimarbeiter oder Aushilfskraft tätig sind.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen folgende Grenzen nicht übersteigt:
Bei Alleinstehenden € 17.900,–
Bei Verheirateten € 35.800,– - Ihr Arbeitgeber die vereinbarten VL direkt von Ihrem Gehalt auf Ihr Bausparkonto überweist.
Die Gutschrift bzw. Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage erfolgt erstmals nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist bzw. nach Zuteilung oder unschädlicher Auflösung des Bausparvertrages.
Für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres maßgeblich. Ihr Bruttoeinkommen kann aufgrund der steuerlichen Freibeträge deutlich höher sein.
Ihr Vertragspartner für dieses Angebot ist die Wüstenrot Bausparkasse AG.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie jedes Jahr mit der Steuererklärung (mit der Bescheinigung der Wüstenrot Bausparkasse AG) bei Ihrem Finanzamt. Die Bescheinigung erhalten Sie automatisch mit Ihrem Kontoauszug.
Vermögenswirksame Leistungen
Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) können Sie auf einem Bausparvertrag vorteilhaft sparen.
Anspruch auf VL haben alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildenden. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält die VL meist nur anteilig. Ausgenommen von der Leistung sind hingegen Freie Mitarbeiter, Selbstständige und Rentner.
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber einen Großteil dieser Sparleistungen: bis zu € 40,– zusätzlich pro Monat. Zahlt Ihr Arbeitgeber keine VL bzw. nicht den vollen Betrag, kann es sich lohnen, Gehaltsanteile in „eigene VL" umwandeln zu lassen.
Wenn Sie Anspruch auf VL haben, ist dies in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag vermerkt. Dann können Sie jederzeit einen Bausparvertrag abschließen und den VL-Antrag einfach an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Besonders attraktiv: Für Ihre VL können Sie zusätzlich staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Der Staat fördert Ihre VL-Einzahlungen auf dem Bausparvertrag mit der Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 9,0% p. a. auf maximal € 470,– der VL.
Sie erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn
- Sie als Arbeitnehmer, Arbeiter, Beamter, Zeitsoldat, Heimarbeiter oder Aushilfskraft tätig sind.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen folgende Grenzen nicht übersteigt:
Bei Alleinstehenden € 17.900,–
Bei Verheirateten € 35.800,– - Ihr Arbeitgeber die vereinbarten VL direkt von Ihrem Gehalt auf Ihr Bausparkonto überweist.
Die Gutschrift bzw. Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage erfolgt erstmals nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist bzw. nach Zuteilung oder unschädlicher Auflösung des Bausparvertrages.
Für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres maßgeblich. Ihr Bruttoeinkommen kann aufgrund der steuerlichen Freibeträge deutlich höher sein.
Ihr Vertragspartner für dieses Angebot ist die Wüstenrot Bausparkasse AG.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie jedes Jahr mit der Steuererklärung (mit der Bescheinigung der Wüstenrot Bausparkasse AG) bei Ihrem Finanzamt. Die Bescheinigung erhalten Sie automatisch mit Ihrem Kontoauszug.
Wohnungsbauprämie
Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) in Höhe von 8,8% p. a. belohnt der Staat Ihre eigenen Sparleistungen und Guthabenzinsen auf Ihrem Bausparvertrag – unabhängig davon, ob Sie VL beziehen oder nicht.
Die Förderung erhalten Sie, wenn
- Sie mindestens 16 Jahre alt sind.
- Sie uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthaltsort im Inland).
- Sie Ihren Bausparvertrag mit mindestens € 50,– p. a. besparen.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen folgende Grenzen nicht übersteigt:
Bei Alleinstehenden € 25.600,–
Bei Verheirateten € 51.200,–
Bei Bausparverträgen, die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden, ist das Bausparguthaben wohnungswirtschaftlich zu verwenden (z. B. Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung). Wird das Bausparguthaben für andere Zwecke eingesetzt, besteht kein Prämienanspruch.
Eine Ausnahme gilt für junge Leute, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre sind. Für Sie bleibt es auch ab 2009 bei der flexiblen Verwendungsmöglichkeit des Bausparguthabens. Berücksichtigt werden jedoch nur die letzten 7 Sparjahre bis zur Verfügung. Von dieser Ausnahme kann jeder Bausparer nur einmal Gebrauch machen.
Für die Gewährung der Wohnungsbauprämie (WoP) ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres maßgeblich. Ihr Bruttoeinkommen kann aufgrund der steuerlichen Freibeträge deutlich höher sein.
Ihr Vertragspartner für dieses Angebot ist die Wüstenrot Bausparkasse AG.
Die Wohnungsbauprämie (WoP) beantragen Sie über die Wüstenrot Bausparkasse AG, den Prämienantrag erhalten Sie mit Ihrem Kontoauszug. Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt, eingereicht werden (z. B. für Einzahlungen in 2009 – bis spätestens 31. Dezember 2011).
Wohnungsbauprämie
Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) in Höhe von 8,8% p. a. belohnt der Staat Ihre eigenen Sparleistungen und Guthabenzinsen auf Ihrem Bausparvertrag – unabhängig davon, ob Sie VL beziehen oder nicht.
Die Förderung erhalten Sie, wenn
- Sie mindestens 16 Jahre alt sind.
- Sie uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthaltsort im Inland).
- Sie Ihren Bausparvertrag mit mindestens € 50,– p. a. besparen.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen folgende Grenzen nicht übersteigt:
Bei Alleinstehenden € 25.600,–
Bei Verheirateten € 51.200,–
Bei Bausparverträgen, die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden, ist das Bausparguthaben wohnungswirtschaftlich zu verwenden (z. B. Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung). Wird das Bausparguthaben für andere Zwecke eingesetzt, besteht kein Prämienanspruch.
Eine Ausnahme gilt für junge Leute, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre sind. Für Sie bleibt es auch ab 2009 bei der flexiblen Verwendungsmöglichkeit des Bausparguthabens. Berücksichtigt werden jedoch nur die letzten 7 Sparjahre bis zur Verfügung. Von dieser Ausnahme kann jeder Bausparer nur einmal Gebrauch machen.
Für die Gewährung der Wohnungsbauprämie (WoP) ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres maßgeblich. Ihr Bruttoeinkommen kann aufgrund der steuerlichen Freibeträge deutlich höher sein.
Ihr Vertragspartner für dieses Angebot ist die Wüstenrot Bausparkasse AG.
Die Wohnungsbauprämie (WoP) beantragen Sie über die Wüstenrot Bausparkasse AG, den Prämienantrag erhalten Sie mit Ihrem Kontoauszug. Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt, eingereicht werden (z. B. für Einzahlungen in 2009 – bis spätestens 31. Dezember 2011).
Riester-Förderung
Seit dem 1. Januar 2008 werden auch Bausparverträge und Immobiliendarlehen in die Riester-Förderung einbezogen. Damit wird neben klassischen Riester-Produkten wie der privaten Rentenversicherung, Fonds- oder Banksparplänen auch der Kauf, Bau oder die Entschuldung einer Immobilie belohnt. Vorausgesetzt, Sie nutzen die im Inland liegende Immobilie als Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt).
Info-Broschüre als PDF downloaden
|
Die maximale Riester-Förderung beträgt: | |
|
Grundzulage |
jährlich € 154,– je Vertrag |
|
Kinderzulage |
jährlich € 185,– je Kind |
|
Berufseinsteigerbonus |
einmalig € 200,– |
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie 4 % Ihres Vorjahresbruttoeinkommens (max. € 2.100,– inkl. der Zulagen) auf Ihren zertifizierten Bausparvertrag einzahlen. Sparen Sie weniger als 4 % an, verringern sich Ihre Zulagen.
Bei unmittelbar Förderberechtigten ist die Gewährung der vollen Zulagen an einen Mindestbeitrag von € 60,– geknüpft. Unmittelbar förderberechtigt sind u. a. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld.
Die Beiträge für Ihre Altersvorsorge können Sie bei Ihrer Einkommenssteuer als Sonderausgaben geltend machen. Ihre erhaltenen Zulagen werden dabei berücksichtigt.
Ihr Vertragspartner für dieses Angebot ist die Wüstenrot Bausparkasse AG.

Die Altersvorsorgezulage (Riester-Förderung) beantragen Sie ebenfalls über die Wüstenrot Bausparkasse AG. Den Antrag sowie die jährliche Steuerbescheinigung erhalten Sie automatisch von Wüstenrot. Damit für Sie alles schnell und einfach geht, füllen Sie am besten den Dauerzulagenantrag aus.
Riester-Förderung
Seit dem 1. Januar 2008 werden auch Bausparverträge und Immobiliendarlehen in die Riester-Förderung einbezogen. Damit wird neben klassischen Riester-Produkten wie der privaten Rentenversicherung, Fonds- oder Banksparplänen auch der Kauf, Bau oder die Entschuldung einer Immobilie belohnt. Vorausgesetzt, Sie nutzen die im Inland liegende Immobilie als Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt).
Info-Broschüre als PDF downloaden
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Die maximale Riester-Förderung beträgt: | |
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Grundzulage |
jährlich € 154,– je Vertrag |
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Kinderzulage |
jährlich € 185,– je Kind |
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Berufseinsteigerbonus |
einmalig € 200,– |
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie 4 % Ihres Vorjahresbruttoeinkommens (max. € 2.100,– inkl. der Zulagen) auf Ihren zertifizierten Bausparvertrag einzahlen. Sparen Sie weniger als 4 % an, verringern sich Ihre Zulagen.
Bei unmittelbar Förderberechtigten ist die Gewährung der vollen Zulagen an einen Mindestbeitrag von € 60,– geknüpft. Unmittelbar förderberechtigt sind u. a. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld.
Die Beiträge für Ihre Altersvorsorge können Sie bei Ihrer Einkommenssteuer als Sonderausgaben geltend machen. Ihre erhaltenen Zulagen werden dabei berücksichtigt.
Ihr Vertragspartner für dieses Angebot ist die Wüstenrot Bausparkasse AG.

Die Altersvorsorgezulage (Riester-Förderung) beantragen Sie ebenfalls über die Wüstenrot Bausparkasse AG. Den Antrag sowie die jährliche Steuerbescheinigung erhalten Sie automatisch von Wüstenrot. Damit für Sie alles schnell und einfach geht, füllen Sie am besten den Dauerzulagenantrag aus.













